BMWi-Gemeinschaftsstand „Made in Germany“

Sie vertreten ein Startup bzw. ein junges innovatives Unternehmen aus der Keramikindustrie? Dann können Sie für Ihre Teilnahme an der ceramitec eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beantragen.

Hinweis

Die Inhalte dieser Seite beziehen sich auf die bereits vergangene ceramitec. Informationen zur ceramitec 2026 folgen.

Firmen, die sich dem geförderten Gemeinschaftsstand anschließen, erhalten einen Teil ihrer Kosten für Standmiete und Standbau zurückerstattet. Das BMWi will mit diesem Förderprogramm jungen Unternehmen mit frischen Ideen den Einstieg in die internationale Präsentations- und Kommunikationsplattform ermöglichen. Die ceramitec bietet beste Voraussetzungen, um mit einem internationalen Fachpublikum in Kontakt zu treten und den Export innovativer Produkte und Technologien aus Deutschland zu forcieren.

Was wird gefördert und welche Kosten entstehen für Sie?

Gefördert wird die Teilnahme am Gemeinschaftsstand des BMWi. Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten tragen Sie als Aussteller einen Eigenanteil von 40 Prozent bei den ersten beiden Messebeteiligungen und von 50 Prozent bei der dritten Messebeteiligung.

Kosten:

Ohne Förderung:
461 EUR/m² zzgl. MwSt.

Nach Förderung von 60% Veranstaltungskosten (1. und 2. Messebeteiligung)
9 m² Komplettstand: 1.660,00 EUR zzgl. MwSt.

Nach Förderung von 50% Veranstaltungskosten (3. Messebeteiligung)
9 m² Komplettstand: 2.075,00 EUR zzgl. MwSt.

Wie beantragen Sie Ihre Förderung?

1. Melden Sie sich bei der Messe München spätestens bis zum 19. Februar 2021 an.

2. Reichen Sie den Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteil-nahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein – die Kontaktdaten finden Sie unten.

3. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird wirksam, sobald das BAFA die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens festgestellt hat.

4. Rechnungslegung erfolgt durch die Messe München direkt an Sie. Sie zahlen zunächst die Rechnung und reichen diese spätestens vier Wochen nach der Messe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein. Anschließend prüft das BAFA den Antrag und regelt die Auszahlung.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Unternehmen erfüllen?

  • Höchstens 10 Jahre alt
  • Höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz
  • Weniger als 50 Mitarbeiter
  • Eigene Produkt- und verfahrensmäßige Neuentwicklungen, d.h. solche, die sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen unterscheiden
  • Ausgeschlossen sind: Berater, Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter, Handelsunternehmen und öffentliche Unternehmen
  • Es gilt ein Kumulationsverbot, d.h. es dürfen keine anderen Zuwendungen für die Messeteilnahme beantragt sein, zudem ist die Obergrenze für „de Minimis“-Beihilfe zu beachten
  • Keine Teilnahme an der ceramitec mit eigener Standfläche außerhalb des Gemeinschaftsstandes „Innovation made in Germany“
  • NEU: Maximal drei geförderte Teilnahmen an Messen

Interessierte Unternehmen sollten möglichst zeitnah bei der Messe München die Teilnahme am Gemeinschaftsstand “Innovation made in Germany” zur ceramitec 2021 anmelden. Wir empfehlen, sich zeitgleich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Verbindung zu setzen.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen auch persönlich zur Verfügung